Zwei Anmeldungen, zwei Stellen
Eine netzgekoppelte Solaranlage muss an zwei Stellen bekannt sein: beim örtlichen Verteilnetzbetreiber, der den Anschluss prüft und als grundzuständiger Messstellenbetreiber in der Regel auch den Zähler stellt, und im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur — dem bundesweiten Verzeichnis aller Stromerzeugungsanlagen und ortsfesten Batteriespeicher.
Beide Vorgänge hängen zusammen, sind aber rechtlich getrennt. Die Netzanmeldung regelt, ob und wie Ihre Anlage technisch an das Netz geht. Die MaStR-Eintragung ist eine Meldepflicht des Anlagenbetreibers und Voraussetzung dafür, dass Ihnen die Einspeisevergütung ausgezahlt wird.
Wer ist Ihr Netzbetreiber?
In Berlin ist die Zuständigkeit eindeutig: Für das gesamte Stadtgebiet ist Stromnetz Berlin der Verteilnetzbetreiber. Im Brandenburger Umland betreibt überwiegend die E.DIS Netz GmbH das Netz; in einigen Städten sind es kommunale Netzgesellschaften — in Potsdam etwa je nach Lage die Energie und Wasser Potsdam.
Welcher Betreiber für Ihre Adresse zuständig ist, steht auf Ihrer Stromrechnung. Wir klären das zu Projektbeginn, weil sich Portale, Formulare und Bearbeitungszeiten von Netzbetreiber zu Netzbetreiber unterscheiden.
Schritt 1: Netzanmeldung vor dem Bau
Die Anmeldung beim Netzbetreiber erfolgt, bevor die Anlage gebaut wird. Einreichen muss sie ein Elektroinstallationsbetrieb, der in einem Installateurverzeichnis eingetragen ist — als Eigentümerin oder Eigentümer können Sie eine Dachanlage nicht selbst anmelden. Bei unseren Projekten übernimmt das unser Elektro-Fachpartner; wir stellen die Planungsunterlagen zusammen und koordinieren die Abstimmung.
Bei Stromnetz Berlin läuft das digital über das Kundenportal: Der Installationsbetrieb legt den Vorgang mit Standort, technischen Daten und Ihren Kundendaten an. Sie erhalten eine E-Mail, melden sich im Portal an, geben die Anmeldung frei und bestätigen, dass der Betrieb in Ihrem Auftrag handelt. Danach prüft der Netzbetreiber die Unterlagen und fordert fehlende Angaben nach.
Bei E.DIS und anderen Brandenburger Netzbetreibern ist der Ablauf vergleichbar, Portale und Formulare unterscheiden sich aber im Detail. Üblich ist, dass vor der Inbetriebsetzung eine eigene Inbetriebsetzungsanzeige mit den tatsächlich verbauten Komponenten eingereicht wird.
Was das EEG für kleine Anlagen vorsieht
Für Anlagen mit insgesamt höchstens 30 kW auf einem Grundstück, das bereits einen Netzanschluss hat, enthält das Erneuerbare-Energien-Gesetz eine Beschleunigungsregel (§ 8 Abs. 5 EEG): Der Netzbetreiber muss nach Eingang des Netzanschlussbegehrens unverzüglich einen Zeitplan für die Bearbeitung übermitteln. Bleibt dieser Zeitplan länger als einen Monat aus, darf die Anlage unter Einhaltung der technischen Anschlussregeln angeschlossen werden.
Diese Regel ist ein Rahmen für die Bearbeitungsdauer, kein Freibrief. Der Zähler wird weiterhin vom Messstellenbetreiber gesetzt, und ohne passenden Zähler wird keine Einspeisung abgerechnet. Wir planen deshalb mit dem regulären Ablauf und fassen nach, wenn eine Bearbeitung ungewöhnlich lange dauert.
Schritt 2: Zählertausch und Inbetriebsetzung
Sind die Unterlagen geprüft, wird ein Termin für Inbetriebsetzung und Zählermontage abgestimmt. Eine einspeisende Anlage braucht einen Zweirichtungszähler; je nach Anlagengröße setzt der Messstellenbetreiber auch ein intelligentes Messsystem ein. Der Zählerplatz muss dafür zugänglich sein und den technischen Anforderungen entsprechen — in Altbauten ist genau das häufig der Engpass.
Die Inbetriebsetzung selbst nimmt der eingetragene Installationsbetrieb vor und dokumentiert sie im Inbetriebsetzungsprotokoll. Der Netzbetreiber ist nur in Sonderfällen vor Ort beteiligt, etwa wenn die Anlage in das Netzsicherheitsmanagement eingebunden werden muss.
Schritt 3: Marktstammdatenregister — die Monatsfrist
Neue Solaranlagen und neue ortsfeste Batteriespeicher müssen spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister eingetragen sein. Die Registrierung erfolgt ausschließlich online; abgefragt werden Stammdaten wie Standort, technische Daten und Kontaktdaten, keine Ertragswerte. PV-Anlage und Speicher werden dabei als eigene Einheiten erfasst.
Eine Anlage lässt sich schon vorher als geplant registrieren und wird zur Inbetriebnahme aktualisiert. In Berlin ist das sinnvoll, weil Stromnetz Berlin den Nachweis der MaStR-Registrierung für die Inbetriebsetzung benötigt.
Wird die Frist versäumt, darf der Netzbetreiber die Einspeisevergütung zurückhalten, bis die Eintragung nachgeholt ist. Zusätzlich kann ein Bußgeld drohen.
Wer übernimmt was?
Rechtlich bleibt die MaStR-Meldung eine Pflicht des Anlagenbetreibers — in aller Regel also von Ihnen. Die Netzanmeldung liegt beim eingetragenen Installationsbetrieb, die Freigabe im Portal wiederum bei Ihnen.
In unseren Projekten ist die Aufgabenteilung klar: Die AUTIVE GmbH plant die Anlage, stellt die technischen Unterlagen zusammen, koordiniert die Netzanmeldung durch unseren Elektro-Fachpartner, stimmt den Zählertermin ab und bereitet die MaStR-Eintragung vor oder nimmt sie auf Wunsch in Ihrem Auftrag vor. Sie geben die Anmeldung im Portal frei und erhalten alle Bestätigungen für Ihre Unterlagen.
Dieser Ratgeber gibt den Stand von Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Portale und Verfahren können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben des Netzbetreibers und der Bundesnetzagentur.
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