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WEG und Vermieter

Photovoltaik für Mehrfamilienhäuser in Berlin

Photovoltaik auf dem Mehrfamilienhaus in Berlin scheitert selten an der Technik, sondern an Zuständigkeit und Abrechnung. Wir klären zuerst das Modell — Mieterstrom, gemeinschaftliche Gebäudeversorgung oder reine Einspeisung — und planen die Anlage danach.

Mehrfamilienhaus in Berlin mit Photovoltaikanlage auf dem Flachdach

Drei Modelle, drei sehr unterschiedliche Projekte

Beim Mieterstrom liefern Sie den Solarstrom direkt an die Mietparteien und übernehmen damit Lieferantenpflichten — dafür gibt es den Mieterstromzuschlag. Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist der schlankere Weg: Der Strom wird innerhalb des Gebäudes aufgeteilt, ohne dass Sie Energieversorger werden.

Die dritte Variante ist die reine Volleinspeisung. Sie ist am einfachsten umzusetzen, holt aber am wenigsten aus der Anlage heraus. Welches Modell passt, hängt an Eigentümerstruktur, Zählerkonzept und Bereitschaft zur Verwaltung.

Beschluss in der WEG

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft steht vor der Technik der Beschluss. Wir liefern die Unterlagen, die dafür nötig sind: Auslegung, Ertragsprognose, Kostenaufstellung und juristische Vorlagen — und begleiten auf Wunsch die Eigentümerversammlung.

Erfahrungsgemäß hilft es, das Projekt in Stufen zu beschließen: erst die Anlage, später die Gemeinschafts-Wallboxen. Das senkt die Hürde in der Abstimmung.

Zählerkonzept und Abrechnung

Das Zählerkonzept entscheidet über den Aufwand im Betrieb. Wir stimmen es früh mit dem Messstellenbetreiber ab, damit Summenzähler, Unterzähler und Kommunikationstechnik zusammenpassen.

Für die laufende Abrechnung arbeiten wir mit etablierten Abrechnungsdienstleistern zusammen — Sie müssen dafür keine eigene Verwaltung aufbauen.

Förderung für Mehrfamilienhäuser in Berlin

Für Mehrfamilienhäuser, Eigentümergemeinschaften und Gewerbe fördert Berlin über SolarPLUS L der Investitionsbank Berlin; die Richtlinie 2026 gilt bis zum 31. Dezember 2026. Für Ladepunkte in Gebäuden ab drei Wohneinheiten gibt es zusätzlich das Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“. In beiden Fällen gilt: Antrag stellen, bevor der Auftrag verbindlich erteilt wird — wir prüfen die aktuellen Bedingungen für Ihr Objekt.

Mehrfamilienhaus in Zahlen

Typische Anlagengröße

20 bis 100 kWp

Modelle

Mieterstrom · Gebäudeversorgung · Einspeisung

Vorlauf

Beschluss und Zählerkonzept vor Montage

Ergänzung

Gemeinschafts-Wallbox mit Lastmanagement

Häufige Fragen.