Warum der Bestand anders geplant wird
Bei einem Neubau sind Dach, Leitungswege und Zählerplatz auf aktuellem Stand. Bei einem Haus aus der Gründerzeit, den Zwanziger- und Dreißigerjahren oder der DDR-Zeit ist das selten so — und Berlin wie sein Umland haben viele solcher Gebäude. Eine Solaranlage ist dort fast immer möglich, die Vorarbeit ist aber größer.
Vier Fragen entscheiden, ob ein Projekt im Bestand reibungslos läuft: Trägt das Dach die zusätzliche Last? Hält die Dachhaut so lange wie die Anlage? Ist der Zählerschrank für eine einspeisende Anlage geeignet? Und gibt es Auflagen aus Denkmal- oder Ensembleschutz? Eine erste Einschätzung zu allen vier Punkten gewinnen wir bei der Vor-Ort-Prüfung; wo nötig, ziehen wir einen Tragwerksplaner hinzu.
Dachstatik: den Dachstuhl prüfen
Module und Unterkonstruktion bringen auf einem geneigten Dach eine vergleichsweise geringe Zusatzlast mit. Im Altbau ist deshalb weniger das Gewicht entscheidend als der Zustand des Dachstuhls: Sparrenquerschnitte, frühere Umbauten, Feuchteschäden oder Schädlingsbefall. Ein nachträglich ausgebautes Dachgeschoss hat zudem oft Lasten aufgenommen, mit denen der ursprüngliche Dachstuhl nie gerechnet hat.
Auf Flachdächern — häufig bei Mehrfamilienhäusern, Anbauten und Garagen — wiegt die Frage schwerer. Aufgeständerte Anlagen werden dort oft mit Ballast gesichert, damit die Abdichtung nicht durchdrungen werden muss; das erhöht die Last deutlich. Eine statische Prüfung gehört hier zum Standard, ebenso die Schnee- und Windlast des Standorts, die in Teilen Brandenburgs höher angesetzt ist als im Berliner Stadtgebiet.
Dachhaut: erst sanieren, dann belegen?
Eine PV-Anlage ist auf mehrere Jahrzehnte Betrieb ausgelegt. Ist die Eindeckung absehbar am Ende — poröse Ziegel, abgängige Lattung, undichte Anschlüsse an Schornstein und Gauben —, ist es in aller Regel sinnvoller, zuerst das Dach zu erneuern. Sonst muss die Anlage für die spätere Sanierung ab- und wieder aufgebaut werden, mitsamt erneutem Gerüst.
In Berlin hat das eine rechtliche Seite: Eine wesentliche Dachsanierung kann die Solarpflicht nach dem Berliner Solargesetz auslösen. Wer ohnehin saniert, plant die Anlage deshalb gleich mit — Gerüst und Dachdeckerarbeiten lassen sich dann bündeln.
Zählerschrank: der häufigste Zeitfaktor
Im Altbau ist der Zählerschrank oft der eigentliche Engpass. Ältere Zählerplätze bieten häufig keinen Platz für einen Zweirichtungszähler oder ein intelligentes Messsystem, keinen Raum für Zusatzanwendungen und keine zeitgemäße Absicherung. Gelegentlich finden sich noch offene Zählertafeln, die den heutigen Anforderungen nicht mehr entsprechen.
Wird an der Messeinrichtung gearbeitet, verlangen die Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers in der Regel, den Zählerplatz auf den aktuellen Stand zu bringen. In Häusern mit sehr alter Elektroinstallation können zusätzlich die Umstellung auf ein zeitgemäßes Leitersystem sowie Fehlerstrom- und Überspannungsschutz nötig werden.
Wir klären den Zustand bei der Vor-Ort-Prüfung und weisen eine nötige Ertüchtigung als eigene Position im Angebot aus. In Berlin kann der Tausch des Zählerschranks über SolarPLUS förderfähig sein; der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden.
Leitungswege im Bestand
Vom Dach bis zum Zählerschrank, der im Altbau meist im Keller oder Treppenhaus sitzt, müssen Gleichstrom- und Datenleitungen geführt werden. Leerrohre gibt es dafür selten. Infrage kommen ein stillgelegter Schornsteinzug — nach Abstimmung mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger —, ein vorhandener Installationsschacht oder eine Führung an der Außenwand.
Der Leitungsweg bestimmt auch, wo Wechselrichter und Speicher sinnvoll stehen. Kurze Wege sparen Material und Arbeitszeit; feuchte oder ungedämmte Kellerräume sind für einen Speicher dagegen nicht immer geeignet.
Denkmalschutz und Ensembles in Berlin
Steht ein Gebäude unter Denkmalschutz oder ist es Teil eines geschützten Ensembles, braucht die Anlage eine denkmalrechtliche Genehmigung, die im Einzelfall erteilt wird. Zuständig ist die Untere Denkmalschutzbehörde des jeweiligen Bezirks. Das Landesdenkmalamt Berlin hat 2023 einen Solarleitfaden veröffentlicht; danach sind Solaranlagen auf einem Großteil der Berliner Baudenkmale unter Berücksichtigung denkmalfachlicher Belange grundsätzlich möglich.
In der Praxis bedeutet das häufig: Belegung von Dachflächen, die vom öffentlichen Raum aus kaum einsehbar sind, ruhige, einheitlich dunkle Module und Zurückhaltung bei besonders prägenden Dachlandschaften. Wir holen die Einschätzung der Behörde ein, bevor Sie ein Angebot unterschreiben.
Asbesthaltige Altdächer
Auf Garagen, Schuppen und manchen Wohngebäuden liegen bis heute Wellplatten oder Dachplatten aus Asbestzement, die vor dem Asbestverbot von 1993 verbaut wurden. Eine PV-Anlage darf auf einem solchen Dach nicht einfach montiert werden: Überbauungs- und Aufständerungsarbeiten an Asbestzementdächern sind nach dem Gefahrstoffrecht nicht zulässig.
Vor der Anlage steht deshalb die fachgerechte Sanierung durch einen dafür zugelassenen Betrieb. Ob eine Eindeckung asbesthaltig ist, lässt sich an Baujahr und Material nur vermuten — Gewissheit bringt eine Materialprobe. Haben wir bei der Vor-Ort-Prüfung einen Verdacht, sprechen wir ihn offen an.
Unser Vorgehen im Bestand
Wir planen und koordinieren Projekte im Bestand von der Bestandsaufnahme bis zur Inbetriebnahme. Die Montage übernehmen unsere Fachpartner: Elektro-Fachbetriebe mit Eintrag im Installateurverzeichnis und Dachdecker-Fachbetriebe. Ihr Vertragspartner bleibt die AUTIVE GmbH.
Statische Prüfung, Zählerschrank-Ertüchtigung und Genehmigungen stehen als eigene Positionen im Angebot — damit keine dieser Arbeiten erst auf der Schlussrechnung auftaucht.
Häufige Fragen
Persönliche Beratung statt Pauschalantwort
Jedes Dach, jeder Verbrauch und jede Förderlage ist anders. Wir schauen uns Ihr konkretes Projekt in Berlin an — kostenlos und unverbindlich.