Kurz erklärt
Ein Balkonkraftwerk (Steckersolargerät) ist auf 800 VA Wechselrichterleistung und 2.000 W Modulleistung begrenzt, muss nur im Marktstammdatenregister angemeldet werden und erhält keine Einspeisevergütung. Es eignet sich vor allem für Mieter und Wohnungen ohne eigenes Dach, denen das Gesetz seit 2024 einen erleichterten Anspruch auf Zustimmung gibt. Wer ein geeignetes eigenes Dach, einen höheren Verbrauch oder Pläne für Speicher, Wallbox oder Wärmepumpe hat, ist mit einer fachgerecht geplanten Dachanlage in der Regel besser bedient.
Was ist ein Balkonkraftwerk rechtlich?
Ein Balkonkraftwerk heißt rechtlich Steckersolargerät: ein kleines Solarmodul-Set mit Wechselrichter, das über eine Steckdose in den Hausstromkreis einspeist. Seit dem Solarpaket I gelten für Geräte, die ab dem 16. Mai 2024 in Betrieb genommen wurden, Sonderregeln, solange die Modulleistung höchstens 2.000 W und die Wechselrichterleistung höchstens 800 VA beträgt.
Maßgeblich ist laut Bundesnetzagentur die Wechselrichterleistung in Voltampere, die das Gerät technisch liefern kann. Lässt sie sich umschalten, zählt der höhere Wert — eine nachträglich niedriger eingestellte Leistung ändert daran nichts.
Wie aufwendig ist die Anmeldung?
Deutlich weniger als bei einer Dachanlage. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt; es bleibt die vereinfachte Registrierung im Marktstammdatenregister, für die nach der Inbetriebnahme ein Monat Zeit ist. Abgefragt werden neben den Betreiberdaten nur wenige Angaben, darunter Inbetriebnahmedatum, Modul- und Wechselrichterleistung.
Einen Zählertausch müssen Sie nicht vorab veranlassen: Die Registrierung stößt nach Angaben der Bundesnetzagentur automatisch die Prüfung an, ob der Zähler getauscht werden muss. Eingespeister Überschuss wird nicht vergütet — Steckersolargeräte sind der Kategorie „unentgeltliche Abnahme“ zugeordnet. Ein Balkonkraftwerk rechnet sich also ausschließlich über den selbst verbrauchten Strom.
Dürfen Mieter und Wohnungseigentümer ein Steckersolargerät anbringen?
Ja, die Rechtslage hat sich 2024 zugunsten von Mietern und Wohnungseigentümern verbessert. Steckersolargeräte sind im Mietrecht und im Wohnungseigentumsgesetz seitdem eine privilegierte Maßnahme. Eine Zustimmung von Vermieter oder Eigentümergemeinschaft ist weiterhin nötig, sie darf nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums aber nur noch in begründeten Ausnahmefällen verweigert werden.
Eine Ablehnung ohne Begründung oder allein aus optischen Gründen ist laut Verbraucherzentrale nicht mehr zulässig. Informieren Sie Vermieter oder Verwaltung trotzdem vorab über Ihr Vorhaben. Für Berlin mit seinem hohen Mieteranteil ist das die eigentliche Neuerung: Solarstrom wird auch ohne eigenes Dach möglich.
Was leistet eine Dachanlage anders?
Der wesentliche Unterschied ist die Größenordnung. Eine Dachanlage ist nicht an die 800-VA-Grenze gebunden, sondern wird nach Dachfläche und Verbrauch ausgelegt. Sie wird über einen eingetragenen Elektro-Installationsbetrieb beim Netzbetreiber angemeldet, erhält einen Zweirichtungszähler und für eingespeisten Strom eine Vergütung nach dem EEG.
Dazu kommt die Einbindung ins Haus: Speicher, Wallbox, Wärmepumpe und Energiemanagement lassen sich mit einer Dachanlage als ein System planen. Dafür sind Dachstatik, Zählerschrank und Genehmigungsfragen zu klären — Aufgaben, die bei einem Steckersolargerät nicht anfallen. Beim Kauf gilt für beide Varianten derselbe Steuersatz: Der Nullsteuersatz gilt laut Bundesfinanzministerium ausdrücklich auch für Anlagen auf dem Balkon.
Für wen passt welche Lösung?
Ein Balkonkraftwerk passt, wenn Sie zur Miete oder in einer Eigentumswohnung ohne eigene Dachfläche wohnen, tagsüber einen gewissen Grundverbrauch haben und mit überschaubarem Aufwand einsteigen möchten. Achten Sie beim Kauf auf die Grenzen von 800 VA und 2.000 W und denken Sie an die Registrierung im Marktstammdatenregister.
Eine Dachanlage ist in der Regel die passendere Lösung, wenn Sie ein eigenes, gut nutzbares Dach haben, Ihr Verbrauch höher ist oder durch Wärmepumpe und E-Auto steigen wird, oder wenn Sie Überschüsse speichern beziehungsweise vergütet einspeisen möchten. Für Mehrfamilienhäuser und Eigentümergemeinschaften gibt es eigene Modelle, die wir im Ratgeber zur Photovoltaik im Mehrfamilienhaus erläutern.
Warum bietet AUTIVE keine Balkonkraftwerke an?
Weil ein Steckersolargerät als Produkt zur Selbstmontage gedacht ist: Kaufen, anbringen, einstecken und registrieren — dafür braucht es keine Planung und keinen Elektro-Fachbetrieb. Wir halten das für einen sinnvollen Einstieg, besonders für Mieterinnen und Mieter. Unsere Leistung liegt jedoch woanders.
Die AUTIVE GmbH plant und koordiniert Dachanlagen, Speicher, PV-Carports und Wallboxen in Berlin, Potsdam und dem Brandenburger Umland; die Installation übernehmen unsere Fachpartner. Wenn Sie unsicher sind, ob sich auf Ihrem Dach mehr als ein Balkonkraftwerk lohnt, prüfen wir das im kostenlosen Erstgespräch — und sagen es Ihnen auch, wenn eine Dachanlage für Ihre Situation nicht passt.
Häufige Fragen
Quellen
- Bundesnetzagentur: Balkon-Solaranlagen
- VDE FNN: Steckerfertige PV-Anlagen — Anschluss und Anmeldung
- Bundeswirtschaftsministerium: Kurzinformation zu Steckersolargeräten
- Verbraucherzentrale: FAQ zu Steckersolar-Geräten
- Bundesfinanzministerium: FAQ „Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen“
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